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Fragen und Antworten
26 Fragen und Antworten gefunden
Wer steht hinter fit2work?
fit2work ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung. Die Maßnahme ist im Bundesgesetz (Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz - AGG), verankert.
fit2work wird von regionalen UmsetzungspartnerInnen angeboten und läuft in Kooperation mit vielen PartnerInnenorganisationen. Die Koordination liegt beim Sozialministeriumservice.
fit2work wird finanziert aus Mitteln von
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Arbeitsmarktservice (AMS)
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Gebietskrankenkassen (GKK)
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Pensionsversicherung (PV)
-
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
-
Sozialministeriumservice
Die Gebietskrankenkasse hat mir einen Brief über fit2work geschickt. Muss ich zu einer Beratung gehen?
Nein, die Teilnahme an fit2work erfolgt freiwillig. Das Schreiben der Gebietskrankenkasse informiert Sie über fit2work und lädt Sie dazu ein.
Was kostet die Beratung durch fit2work?
Die Beratung von fit2work ist kostenlos.
Erfährt mein/e ArbeitgeberIn, was bei den Beratungsgesprächen besprochen wird?
Nein, die BeraterInnen behandeln Ihren Fall selbstverständlich vertraulich. Ihr Datenschutz wird auf jeden Fall gewahrt.
Ich habe nicht die österreichische StaatsbürgerInnenschaft. Kann ich an fit2work teilnehmen?
Ja, wenn Sie in Österreich angestellt sind oder selbständig arbeiten, oder wenn Sie in Österreich arbeitslos gemeldet sind.
Kann mir der/die BeraterIn vorschreiben, was ich tun muss?
Ihr/e BeraterIn wird Ihnen verschiedene Lösungswege für Ihren persönlichen Fall vorschlagen und Ihnen helfen, Ihre Ziele zu formulieren. Sie entscheiden aber selbst, was für Sie das Richtige ist.
Vermittelt mir fit2work einen neuen Arbeitsplatz?
fit2work berät Sie, wie Sie Ihre Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz verbessern. Sie bekommen auch Hilfe bei der Vorbereitung auf einen neuen Job. Für konkrete Stellenangebote ist aber das Arbeitsmarktservice (AMS) zuständig.
Ich bin seit fünf Jahren Masseurin. Jetzt leide ich unter einem Bandscheibenvorfall und fürchte, dass ich meinen Beruf aufgeben muss. Kann mir fit2work helfen?
Ja, fit2work kann Ihnen helfen. Auch für Sie sind die BeraterInnen der fit2work-Personenberatung die richtigen AnsprechpartnerInnen.
Welche Betriebe können die fit2work-Beratung in Anspruch nehmen?
fit2work ist ein kostenloses Serviceangebot, das allen Unternehmen ab einem/r MitarbeiterIn offen steht und ihnen unkomplizierten und unbürokratischen Zugang zu Beratung und Unterstützung bietet. Auch für EPUs (Ein-Personen-Unternehmen) gibt es Unterstützung, hier sind aber die BeraterInnen der fit2work Personenberatung die richten AnsprechpartnerInnen.
Mein Unternehmen ist ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU). Können auch wir die Beratung in Anspruch nehmen?
fit2work ist auch Ansprechpartner für kleine oder mittlere Unternehmen, denn der Verlust einer erfahrenen Fachkraft trifft gerade kleine Unternehmen ganz besonders.
Wie geht fit2work mit Betriebsgeheimnissen um?
Die Beratung ist selbstverständlich strikt vertraulich und Datenschutz ist uns sehr wichtig. Die BeraterInnen sind zur Geheimhaltung aller betrieblichen Informationen auch über das Beratungsende hinaus verpflichtet.
Ist die fit2work-Betriebsberatung auf bestimmte Bundesländer oder Regionen beschränkt?
Nein. Die fit2work-Betriebsberatung wird österreichweit angeboten und es gibt keinerlei regionale Einschränkung.
Was hat ein Betrieb von einer Beratung durch fit2work?
fit2work führt zu einer nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsfähigkeit der MitarbeiterInnen und damit zu einer Steigerung der Produktivität. Es kommt zu weniger Krankenständen und Abwesenheitszeiten, zur Verhinderung eines frühzeitigen Ausscheidens von MitarbeiterInnen und somit zum Erhalt von entsprechendem Knowhow. Da sich der Betrieb die Suche nach bzw. den Einsatz von Ersatzarbeitskräften spart, kommt es mittelfristig zu einer Entlastung des Faktors Arbeit.
Wie hole ich die fit2work-Betriebsberatung in meinen Betrieb?
Zunächst ist der Betriebs-Basis-Check zu durchlaufen - dieser ist die erste Stufe der fit2work-Betriebsberatung. Für Betriebe mit mehr als 50 MitarbeiterInnen ohne gültigem BGF-Gütesiegel: wird die Basischeckliste im Rahmen eines Workshops von check4start (durch die AUVA) ausgearbeitet. Das Angebot des check4start ist auch für alle anderen Betriebe möglich, für die oben genannten Betriebe ist sie aber verpflichtend um mit der weiteren Beratung von fit2work beginnen zu können.
Sie können sich hier zur Betriebsberatung anmelden, Sie werden verlässlich kontaktiert. In diesem Informationsgespräch werden Unklarheiten per Telefon oder in einem persönlichen Gespräch beseitigt.
Was muss der Betrieb tun?
Der Betrieb selbst trägt wesentlich zur erfolgreichen Umsetzung der fit2work-Betriebsberatung bei - sowohl durch Commitment, als auch durch das Zurverfügungstellen von Personal-, Zeit- und Raumressourcen.
Erforderlich sind u.a.:
-
der Aufbau einer internen Projektstruktur (Steuergruppe) mit einer/m internen Projektverantwortlichen bzw. zukünftigen Integrationsbeauftragten
-
Zurverfügungstellen der Ergebnisse der von der AUVA erhobenen Daten und der Gefährdungsanalyse, falls der check4start durchlaufen wurde
-
Gute Ankündigung und Bewerbung der ABI Plus™-Befragung, damit ein hoher Rücklauf erzielt werden kann
-
Zurverfügungstellen von Zeit- und Raumressourcen für
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die Arbeit der Projektbeteiligten
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die Durchführung innerbetrieblicher Arbeitsbewältigungscoachings
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die Befragungen mit dem ABI Plus™
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Information der MitarbeiterInnen über die Erkenntnisse der Analyse
-
-
die Bereitschaft, als Modellbetrieb in einem zumutbaren Ausmaß bei externen Veranstaltungen als Vorbild und Testimonial zur Verfügung zu stehen.
Welche Kosten fallen an?
Die Beratungsleistung durch die fit2work-MitarbeiterInnen ist kostenlos. Die ABI Plus™-Befragungen und die Coachings der MitarbeiterInnen finden in der Arbeitszeit statt. Außerdem müssen den Projektbeteiligten (Steuergruppe, betriebsinterne Projektleitung) die nötigen Zeit- und Raumressourcen zur Verfügung stehen.
Wie lange dauert eine fit2work-Betriebsberatung?
Bei Betrieben bis 50 MitarbeiterInnen ist der Projektrahmen der Betriebsberatung ein Jahr, bei Betrieben mit über 50 MitarbeiterInnen drei Jahre.
Unsere Ergebnisse haben sich nicht verbessert. Müssen wir Förderungen zurückzahlen?
Nein, denn es gibt unterschiedliche Gründe dafür, dass sich Ergebnisse nicht verbessern. So ist beispielsweise nicht jede Krankheit arbeitsbedingt. Auch greifen vorbeugende Maßnahmen zur Förderung von Arbeitsfähigkeit oft erst mittelfristig und nicht sofort zu Beginn der Umsetzung.
Der Erfolg von fit2work wird daher auch daran gemessen, ob die Voraussetzungen im Betrieb für die Eingliederung von MitarbeiterInnen mit langen Krankenständen oder mit Behinderung geschaffen wurden.
Dazu zählen beispielsweise:
-
eine aktive Steuergruppe, in der auch Präventivfachkräfte, die Belegschaftsvertretung und einige andere betriebliche ExpertInnen vertreten sind
-
der/die Integrationsbeauftragte, der/die auch von den externen BeraterInnen bei seinen/ihren Aufgaben unterstützt wird
-
die Einrichtung eines Frühwarnsystems, zu dem insgesamt zwei geförderte Befragungen gehören
-
ein Informationssystem, das möglichst alle MitarbeiterInnen des Unternehmens über die Eingliederungs-Aktivitäten erreicht
Unser Unternehmen nutzt die fit2work-Betriebsberatung. Kann ich weitere Angebote in Anspruch nehmen?
Ja. Teil der fit2work-Beratungen sind mindestens zwei intensive unternehmensübergreifende Informationsnachmittage in der Region.
Die Betriebe erhalten hier von allen PartnerInnen des Arbeit-und-Gesundheit-Gesetzes (AGG) Informationen zu:
-
Weiterbildungsmaßnahmen und deren Förderungen (AMS)
-
Förderungen für behinderte Menschen (Sozialministeriumservice, Pensionsversicherung)
-
gesundheitsförderlicher und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung (AUVA)
-
betrieblicher Gesundheitsförderung (Gebiets- oder andere Krankenkassen)
-
„Barrierefreiem Arbeiten" (bauliche oder organisatorische Veränderungen, die teilweise oder zum großen Teil auch gefördert werden können)
-
Unterstützungsleistungen wie die Arbeitsassistenz oder das Jobcoaching, die auch den Betrieb entlasten, oder die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (die handfeste Unterstützung (z.B. in der Mobilität) von körperlich sehr eingeschränkten Personen bietet, sodass diese sich voll auf ihre Arbeit konzentrieren können).
Wie unterscheidet sich die fit2work Betriebsberatung von der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF)?
Die Stärke der fit2work Betriebsberatung ist der Fokus auf ein ganz bestimmtes Thema, nämlich auf die produktive betriebliche Eingliederung oder Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und oder Behinderungen. Die systematische Analyse der Arbeitsfähigkeit und der Arbeitsbedingungen sowie die nachhaltige Eingliederung betroffener MitarbeiterInnen stehen im Mittelpunkt. Umschulungen, Weiterbildung, Rehabilitationsmaßnahmen oder geförderte Arbeitsplatzadaptierungen können Maßnahmen zur Integration von betroffenen MitarbeiterInnen sein. Im Rahmen der Beratung werden Unternehmen über solche Unterstützungen informiert. Es stehen BeraterInnen zur Verfügung, die sich auf die fit2work Betriebsberatung spezialisiert haben und daher auch besonders effizient zu einer erfolgreichen Eingliederung beraten können.
Während individueller Verhaltensförderung durchaus auch Aufmerksamkeit geschenkt wird, liegt in der Praxis der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) der Schwerpunkt der Maßnahmen eindeutig im verhältnisfördernden Bereich, ausgehend von der zentralen Frage: Wo wird Gesundheit hergestellt? BGF hat einen breiteren, offeneren Zugang als die fit2work Betriebsberatung, in der Gesundheitsförderung im Sinne von Nachhaltigkeit jedoch ebenfalls Thema sein sollte. Die Stärke der Betrieblichen Gesundheitsförderung ist sicherlich die Möglichkeit, auf verschiedenste Maßnahmen zurückzugreifen und Unternehmen auf einer sehr breiten Basis abzuholen.
Ich bin seit 20 Jahren selbständiger KFZ-Mechaniker (ohne MitarbeiterInnen). Seit einiger Zeit leide ich unter Bluthochdruck. Ich hoffe, dass ich mein Geschäft bis zur Alterspension führen kann, merke aber, dass mir die Arbeit immer schwerer fällt. Ist fit2work auch für mich da?
Ja, fit2work ist auch für Sie da. Die AnsprechpartnerInnen für Ein-Personen-Unternehmen sind die BeraterInnen der fit2work-Personenberatung, die Ihnen gerne weiterhelfen. Für Unternehmen ab einem/r MitarbeiterIn ist die fit2work Betriebsberatung zuständig.
Einer meiner erfahrenen Mitarbeiter ist bereits seit mehr als 6 Wochen krank. Er hat heftige Probleme mit der Wirbelsäule. Ich möchte meinen Mitarbeiter behalten, weiß aber nicht, ob und wann er seine Tätigkeit wieder so wie bisher verrichten kann. Wer kann mir und meinem Mitarbeiter weiterhelfen?
Ihr Mitarbeiter könnte die Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen. Voraussetzungen dafür sind ein ein zumindest 3 Monate bestehendes Dienstverhältnis sowie ein durchgehender Krankenstand von zumindest 6 Wochen vor Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit.
Für ArbeitnehmerInnen, die eine Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen wollen, stellt fit2work die erste Anlaufstelle dar. Nach einem Erstgespräch werden gemeinsam mit dem/r fit2work-BeraterIn die individuellen Problemlagen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin geklärt. Zusammen mit einem/r ArbeitsmedizinerIn vereinbaren ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn einen Wiedereingliederungsplan. Dieser ist die Basis für die Wiedereingliederungsvereinbarung, worin das Ausmaß der Arbeitszeitreduktion festgelegt wird.
Die Beratung durch fit2work kann entfallen, wenn ein/e ArbeitsmedizinerIn des Betriebs oder ein arbeitsmedizinisches Zentrum der Wiedereingliederungsvereinbarung und dem Wiedereingliederungsplan nachweislich zustimmt.
Gibt es eine finanzielle Unterstützung (etwa einen Lohnkostenzuschuss)? Wo bekomme ich Tipps, damit ich den Arbeitsplatz meines Mitarbeiters/meiner Mitarbeiterin so umbauen kann, dass ihm/ihr die Arbeit leichter fällt? Gibt es für die Anpassung von Arbeitsplätzen finanzielle Unterstützungen?
Die Voraussetzungen und die Ansprechpersonen sind individuell sehr unterschiedlich. fit2work unterstützt und leitet Sie durch die verschiedenen Angebote.
Wo finde ich das richtige Trainingsprogramm, das ich meinem/r MitarbeiterIn anbieten kann?
Die BeraterInnen von fit2work sind keine PhysiotherapeutInnen, allerdings kennen sie Angebote, und in der individuellen Beratung können sie Empfehlungen und Verweise auf Programme (z.B.: proFitness Austria) geben.
Mein/e MitarbeiterIn ist öfters im Krankenstand. Er/sie wirkt erschöpft und antriebslos, blockt aber jedes Gespräch ab und ich habe den Eindruck, dass er/sie sich nicht helfen lassen möchte. Was kann ich tun?
fit2work kann dem/r UnternehmerIn und dem/r MitarbeiterIn helfen. Es ist allerdings ein freiwilliges Angebot und der/die MitarbeiterIn muss sich selber an die fit2work Personenberatung wenden. Dies kann nicht der/die UnternehmerIn für ihn/sie machen. Dem/r UnternehmerIn selber kann die fit2work Betriebsberatung helfen zu analysieren, wie die Struktur des Unternehmens betreffend der Arbeitsgesundheit aussieht und wie ein Integrationsteam für solche Fälle eingerichtet werden kann.
Was kostet die Beratung durch fit2work?
Die Beratung von fit2work ist kostenlos.
Begriffe
26 Begriffe gefunden
Arbeitsfähigkeit
Arbeitsfähigkeit ist dann gegeben, wenn sich die Ressourcen einer Person und die an sie gestellten Aufgaben in Balance befinden.
Verschiedene Faktoren aus vier Bereichen bilden das Fundament für die Arbeitsfähigkeit eines Menschen (wie im „Haus der Arbeitsfähigkeit" von Prof. Juhani Ilmarinen dargestellt):
-
physische, psychische und geistig-mentale Gesundheit
-
fachliche Qualifikationen, Wissen, Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten
-
Werte, Einstellungen und Motivationen
-
Arbeitsinhalte, Arbeitsumgebung, Führung, Arbeitsorganisation
Arbeitsfähigkeit ist also immer sowohl durch die individuellen Möglichkeiten und Voraussetzungen der Person selbst beeinflusst, als auch durch die Situation, in der sie sich befindet.
Case Management
Unter Case Management (dt. Fallmanagement) versteht man eine gut organisierte und auf den Bedarf einer Einzelperson zugeschnittene Hilfeleistung. Die Person wird dabei von einem/r Case ManagerIn begleitet, und zwar über die Grenzen von Einrichtungen, Dienstleistungen, Ämtern und Zuständigkeiten hinweg. So bekommen Hilfesuchende in einem komplexen Handlungsfeld eine auf ihre individuellen Problemlagen zugeschnittene Hilfestellung in Form eines abgestimmten Maßnahmenpakets. Ein wesentliches Element dabei ist die aktive Einbeziehung der Betroffenen in die Planung, Zielvereinbarung und Umsetzung.
Early Intervention
bedeutet wörtlich übersetzt „Frühzeitiges Einschreiten". Im Falle von fit2work ist damit gemeint, dass die Beratung so früh wie möglich, nachdem erste gesundheitliche Einschränkungen auftreten, beginnen soll. In jedem Fall aber, bevor die gesundheitliche Problematik sich so verschlimmert, dass die Invalidität nicht mehr verhindert werden kann.
Burnout
Gesundheitliche Probleme können Körper oder Psyche betreffen. Der Begriff Ausgebranntsein oder Burnout-Syndrom bezeichnet einen besonderen Fall ausgeprägter emotionaler Erschöpfung und reduzierter Leistungsfähigkeit. Burnout ist die letzte Phase einer Entwicklung, an deren Ende oft psychosomatische Erkrankungen, Depression oder Suchtgefährdung stehen.
Burnout und andere psychische Erkrankungen sind aber nicht nur ein persönliches Problem der Betroffenen, sondern häufig Reaktionen auf Lebens- und Arbeitsbedingungen.
Coaching
Coaching meint die lösungs- und zielorientierte Begleitung von Menschen zur Förderung der Selbstreflexion sowie der selbstgesteuerten Verbesserung der Wahrnehmung, des Erlebens und des Verhaltens. Die Coaches begleiten die Klientin/den Klienten bei der Realisierung eines Anliegens oder der Lösung eines Problems. Ziel des Coachings im beruflichen Kontext ist vor allem die Verbesserung der Lern- und Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Voraussetzungen der Einzelperson. Coaching ist ein Prozess, der sich über eine Reihe von Sitzungen erstrecken kann.
ABI Plus™
Der ABI Plus™ ist ein Messinstrument für den Status der Arbeitsbewältigung in Ihrem Betrieb (die Abstimmung von Arbeitsbedingungen mit Ressourcen der MitarbeiterInnen). Er wurde im Rahmen des AUVA- und PVA-Programms „Fit für die Zukunft – Arbeitsfähigkeit erhalten“ entwickelt und baut auf dem Workability Index (WAI) auf. Erweitert wurde der WAI durch die Möglichkeit, mit dem ABI Plus™ Beeinflussungsfaktoren der Arbeitsfähigkeit wie Sinn, Kompetenzen, Einklang von Beruf und Privatem erheben zu können.
Der ABI Plus™ gibt auch Auskunft darüber, in welche Bereiche ein Betrieb investieren sollte (z.B. Gesundheitsförderung und Ergonomie oder Weiterbildung, Führungskräftekompetenz), um die Arbeitsfähigkeit und Arbeitsbewältigung seiner MitarbeiterInnen zu fördern. Weitere Informationen finden Sie hier.
Arbeitsbedingte Erkrankungen
sind Krankheiten, die vorwiegend oder zum Teil durch das Arbeitsumfeld bzw. durch die Arbeitstätigkeit bedingt sind.
Arbeitsmedizin
Die Arbeitsmedizin ist ein Fachgebiet der Medizin, das sich mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen und Organisation der Arbeit sowie dem Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten befasst.
Dazu gehören einerseits die Prävention und Diagnostik arbeits- oder umweltbedingter Gesundheitsschäden und Berufskrankheiten. Andererseits ist die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen eine wesentliche Aufgabe, ferner die Integration von chronisch Kranken (wie PatientInnen mit Rheuma, Epilepsie, Diabetes mellitus etc.) und behinderten Personen in den Arbeitsprozess (oft in Zusammenarbeit mit Arbeitsassistenzen). Arbeitsmedizin ist das klassische ärztliche Fachgebiet der Prävention, der Gesundheitsförderung und der Rehabilitation. Die Arbeitsmedizin ist somit vor allem auch eine beratende Medizin und hat keine heilenden Aufgaben zu erfüllen. Sie ist sprechende Medizin, das heißt auf den Dialog mit der Zielgruppe ausgerichtet. Diese ist in der Mehrzahl nicht krank. Um präventiv wirken zu können müssen ArbeitsmedizinerInnen aktiv auf die Menschen zugehen.
Arbeitspsychologie
Arbeits- und OrganisationspsychologInnen befassen sich mit dem Erleben und Verhalten des Menschen bei der Arbeit bzw. in Organisationen (Betrieben). Es gibt wissenschaftlich beforschte Grenzen, ab denen Arbeitsbedingungen für Menschen zur psychischen und/oder sozialen Belastung werden. Das kann – wenn diese Fehlbelastungen über längere Zeit bestehen bleiben - dazu führen, dass es zu Unstimmigkeiten und häufigen Konflikten kommt bis hin zu Mobbing, Bossing, Stalking, dass Menschen suchtkrank werden, (z.B. Alkohol, Medikamente, Coffein, Zigaretten...) oder psychische und/oder physische Erkrankungen von MitarbeiterInnen vermehrt auftreten und Unfälle häufiger werden.
Arbeits- und OrganisationspsychologInnen diagnostizieren die Ursachen und schlagen gezielte und wirkungsvolle Maßnahmen zu deren Behebung vor. Weiters begleiten sie Betriebe bei der Umsetzung dieser und anderer Maßnahmen oder bei Veränderungsprozessen in Unternehmen und evaluieren den Erfolg.
Arbeitssoziologie
Die Arbeitssoziologie befasst sich mit der Arbeit in allen sozialen Ausformungen. Dabei werden arbeitsbezogene Einstellungen, Interessen und Handlungen mit der Arbeitsorganisation und den Strukturen der Arbeitswelt in Beziehung gesetzt.
Prozesse des täglichen Arbeitslebens, die nicht immer gleich auf den ersten Blick für uns erkennbar sind, werden sichtbar gemacht. Im Zentrum steht nicht die Person im Arbeitsprozess, sondern die Strukturen innerhalb derer Personen handeln und die durch ihr Handeln erzeugt werden.
Analyse- und Interventionsfelder sind zum Beispiel: Kooperations- und Konfliktverhalten einschließlich des „Absentismus“, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, betriebliche Hierarchie und Mitbestimmung, Arbeitsmotivation, Arbeitserfahrung wie etwa Arbeitsfreude, Gruppenbildung, Anforderungen und Qualifikation, Kooperation und Arbeitsteilung, Formen und Techniken der Arbeit, Arbeit und sozialer Status sowie die gesellschaftliche Organisation der Arbeit.
ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)
Seit Jänner 2013 ist die Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) in Kraft getreten. Dabei wird die Verpflichtung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen ausdrücklich betont, wie auch schon in § 68 Abs. 1 als besondere Maßnahme bei Bildschirmarbeit seit jeher gefordert. Gegenstand der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen sind ausschließlich die Bedingungen/Verhältnisse, unter denen Arbeit stattfindet. Es geht NICHT um die Messung von Arbeitszufriedenheit, Burn-out, Leistung, Stress oder ähnlichem bei einzelnen MitarbeiterInnen, sondern um konkrete Einflussfaktoren aus folgenden Dimensionen (lt. § 3 Abs. 2 ASchG Stand der Technik/ÖNORM EN 10075):
-
Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten (z.B. emotionale Belastung durch Umgang mit schwierigen KundInnen, hohe Verantwortung, Daueraufmerksamkeit bei Überwachungstätigkeiten...)
-
Arbeitsorganisation (z.B. Arbeitstempo, Pausengestaltungen, Schichtarbeit, unklare Zuständigkeiten, häufige Unterbrechungen...)
-
Arbeitsumgebung (z.B. Lärm, Klimabedingungen, Beleuchtung und Belichtung, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, Software...)
-
Organisationsklima (z.B. Führungsverhalten, Kommunikation, Zusammenhalt, Handlungsspielräume...)
Die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen ist nicht zu verwechseln mit dem Angebot von fit2work.
AUVAfit
Ergebnisse aus der Epidemiologie zeigen, dass beispielsweise ein gutes Betriebsklima, faire Aufstiegschancen, wertschätzende Vorgesetzte oder ein angemessener Arbeitsumfang Stress oder andere Fehlbeanspruchungen erst gar nicht aufkommen lassen.
Die AUVA hat mit einem interdisziplinären Team ein Programm entwickelt, das Fehlbeanspruchungen durch arbeitsbedingte psychische Belastungen und arbeitsbedingte Belastungen des Bewegungs- und Stützapparats sowie deren Wechselwirkungen vermeiden bzw. beseitigen soll. Die arbeitsbedingten Belastungen werden zunächst analysiert und basierend auf der Analyse erarbeiten SpezialistInnen der AUVA gezielte Maßnahmen für Verbesserungen der Arbeit oder deren Ausführungsbedingungen.
Arbeitspsychologische und ergonomische Beratung und Betreuung gehören in allen Phasen des AUVAfit dazu.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Betriebliche Gesundheitsförderung (kurz BGF genannt) bezeichnet alle gemeinsamen Maßnahmen von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen zur Förderung und Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung werden möglichst umfassend Ressourcen und Potenziale identifiziert, die die Gesundheit von Belegschaften fördern können. Ein breiter Zugang zum Thema Gesundheitsförderung sorgt dafür, dass möglichst kreativ auf Bedürfnisse von ArbeitnehmerInnen reagiert werden kann, betriebliche Gegebenheiten berücksichtigt werden und alle Beteiligten in Betrieben empowert werden, sich aktiv um Gesundheit zu bemühen. Während individueller Verhaltensförderung durchaus auch Aufmerksamkeit geschenkt wird, liegt in der Praxis der Betrieblichen Gesundheitsförderung der Schwerpunkt der Maßnahmen eindeutig im verhältnisfördernden Bereich. Da betriebliche Gesundheitsförderung im Regelfall einem ganzheitlichen Konzept folgt, muss die Qualitätssicherung sich an der Struktur, dem Prozess und dem Ergebnis orientieren.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz BEM genannt) ist eine Aufgabe des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin mit dem Ziel, eine mögliche Arbeitsunfähigkeit von ArbeitnehmerInnen möglichst gering zu halten, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des/r betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten sowie gesundheitsförderlich (jedoch wenigstens nicht weiter schädigend) zu gestalten.
Im weiteren Sinne geht es um ein betriebliches Gesundheitsmanagement zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft.
Betriebsberatung
Im Gegensatz zum Case Management geht es bei der Betriebsberatung weniger um den einzelnen Menschen als vielmehr um das berufliche Umfeld. ExpertInnen helfen dem Betrieb dabei, Arbeit (z.B. Arbeitszeit, Arbeitsumfeld, Arbeitsorganisation, Arbeitsmittel, Arbeitsplatz,...) so zu gestalten, dass sie von MitarbeiterInnen das gesamte Berufsleben hindurch gesund ausgeführt werden kann und auch gerne ausgeführt wird und dass sie keine Schädigungen verursacht.
check4start
Betriebe mit über 50 MitarbeiterInnen oder Betriebe unter 50 MitarbeiterInnen ohne BGF-Gütesiegel erhalten in fit2work Unterstützung durch die AUVA bei der Erstellung der Basischeckliste. Ein spezieller regionaler AUVA-Betreuer bzw. eine Betreuerin (siehe dazu auva.at/fit2work) meldet sich nach der Anmeldung des Betriebs zu fit2work, führt ein ausführliches Erstgespräch durch und leitet den Betrieb dann - digital unterstützt - durch den check4start.
Datenschutz
Datenschutz bezeichnet den Schutz des Einzelnen vor Missbrauch personenbezogener Daten. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz will den sogenannten "gläsernen Menschen" verhindern. Bei fit2work werden alle Informationen absolut vertraulich behandelt und keine persönlichen Daten ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben.
Ergonomie
Das Wort "Ergonomie" setzt sich aus den altgriechischen Worten für "Arbeit", "Werk" und "Regel", "Gesetz" zusammen und ist somit die Wissenschaft von der Gesetzmäßigkeit menschlicher Arbeit.
Ziel der Ergonomie (siehe auch http://www.auva.at/ergonomie) ist es, die Arbeitsbedingungen und Arbeitsmittel für eine Aufgabe so passend zu gestalten, dass das Arbeitsergebnis optimal wird und die arbeitenden Menschen möglichst nicht geschädigt werden, auch wenn sie die Arbeit über Jahre hinweg ausüben. Dementsprechend ist eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung ein wichtiger Bestandteil zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit.
Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen
Seit Jänner 2013 ist die Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) in Kraft getreten. Dabei wird die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen ausdrücklich betont, wie auch schon in § 68 Abs. 1 als besondere Maßnahme bei Bildschirmarbeit seit jeher gefordert.
Gegenstand der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen sind ausschließlich die Bedingungen/Verhältnisse, unter denen Arbeit stattfindet. Es geht NICHT um die Messung von Arbeitszufriedenheit, Burn-out, Leistung, Stress oder ähnlichem bei einzelnen MitarbeiterInnen, sondern um konkrete Einflussfaktoren aus folgenden Dimensionen (lt. § 3 Abs. 2 ASchG Stand der Technik/ÖNORM EN 10075):
-
Arbeitsaufgabe und Tätigkeiten (z. B. emotionale Belastung durch Umgang mit schwierigen KundInnen, hohe Verantwortung, Daueraufmerksamkeit bei Überwachungstätigkeiten, …)
-
Arbeitsorganisation (z. B. Arbeitstempo, Pausengestaltungen, Schichtarbeit, unklare Zuständigkeiten, häufige Unterbrechungen, …)
-
Arbeitsumgebung (z. B. Lärm, Klimabedingungen, Beleuchtung und Belichtung, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, Software, …)
-
Organisationsklima (z. B. Führungsverhalten, Kommunikation, Zusammenhalt, Handlungsspielräume, …)
Die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen wird hier deswegen erwähnt, weil es oft zu Verwechslungen mit fit2work kommt.
Integrationsbeauftragte/r
Der/die Integrationsbeauftragte ist die zentrale Ansprech- und Koordinationsperson im fit2work-Prozess innerhalb des Unternehmens. Er/sie koordiniert die betriebliche Eingliederung von gefährdeten bzw. gesundheitlich eingeschränkten Menschen. Dabei greift er/sie auf die Unterstützung interner und externer ExpertInnen zurück und wird zu Beginn von dem/r fit2work-BeraterIn gecoacht und unterstützt.
Er/sie ist Angehörige/r des Unternehmens und soll auch nach Projektende gefährdeten MitarbeiterInnen als direkte/r AnsprechpartnerIn zur Verfügung stehen.
Integrationsteam
Die Aufgabe des Integrationsteams ist die Eingliederung von Menschen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind, oder von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess sowie die gezielte Unterstützung besonders belasteter Gruppen von MitarbeiterInnen durch das Unternehmen (betriebliches Eingliederungsmanagement).
Das Integrationsteam geht aus der Steuergruppe der fit2work-Betriebsberatung hervor und zwar sobald die vereinbarten Maßnahmen umgesetzt und das betriebliche Eingliederungsmanagement systematisiert werden sollen.
Invalidität
Ist eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, so leistet die gesetzliche Pensionsversicherung eine finanzielle Absicherung (Pension). Dabei gilt das „Alles-oder-Nichts-Prinzip". Demnach hat eine Person mit geminderter Arbeitsfähigkeit entweder Anspruch auf Pension in voller Höhe oder aber gar keinen Pensionsanspruch.
Je nachdem, ob es sich um ArbeiterInnen, Angestellte oder selbständig Erwerbstätige handelt, wird unterschieden:
-
ArbeiterInnen - Invalidität
-
Angestellte - Berufsunfähigkeit
-
selbständig Erwerbstätige - Erwerbsunfähigkeit
Der Begriff Invalidität wird umgangssprachlich meist für jede Art der geminderten Arbeitsfähigkeit, also auch für Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit, verwendet.
Prävention
Als Prävention bezeichnet man vorbeugende Maßnahmen, um ein unerwünschtes Ereignis oder eine unerwünschte Entwicklung zu vermeiden.
Rehabilitationsgeld
Das Rehabilitationsgeld wird für die Dauer der vorübergehenden Invalidität/Berufsunfähigkeit gewährt, wenn
-
Invalidität/Berufsunfähigkeit voraussichtlich im Ausmaß von mindestens sechs Monaten vorliegt und
-
berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nicht zweckmäßig oder nicht zumutbar sind.
Es wird vom zuständigen Krankenversicherungsträger ausgezahlt.
Der/die Versicherte ist verpflichtet, an der Durchführung der Rehabilitationsmaßnahmen entsprechend mitzuwirken.
Steuergruppe
Die Steuergruppe ist zentraler Teil der betriebsinternen Projektstruktur und wird zu Beginn der fit2work-Betriebsberatung Stufe 2 eingerichtet. Sie setzt sich aus relevanten Schlüsselpersonen aus dem Betrieb zusammen, die den Projektablauf begleiten und steuern. Die Steuergruppe hält in regelmäßigen Abständen Sitzungen ab und nimmt an projektbegleitenden Workshops und Seminaren teil. Zu Beginn der Interventionsphase geht die Steuergruppe in einem Integrationsteam auf.
Wiedereingliederungsteilzeit
Mit 1. Juli 2017 haben ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, mit ihren ArbeitgeberInnen eine Wiedereingliederungsteilzeit zu vereinbaren. Werden die Grundvoraussetzungen erfüllt – ein zumindest 3 Monate bestehendes Dienstverhältnis sowie ein durchgehender Krankenstand von zumindest 6 Wochen vor Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit – kann auf diesem Weg die Arbeitszeit auf 50 bis 75% der im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeit reduziert werden.
Während der Wiedereingliederungsteilzeit erhalten die ArbeitnehmerInnen das entsprechend der Arbeitszeitreduktion anteilige Entgelt von ihrem/r ArbeitgeberIn. Zusätzlich haben die ArbeitnehmerInnen während der Wiedereingliederungsteilzeit Anspruch auf ein Wiedereingliederungsgeld aus Mitteln der Krankenversicherung. Dieses gebührt anteilig für die reduzierte Arbeitszeit in Höhe des erhöhten Krankengelds (60% der Bemessungsgrundlage).
Die Wiedereingliederungsteilzeit kann für die Dauer von 1 bis 6 Monaten vereinbart werden. Eine einmalige Verlängerung um 1 bis 3 Monate ist möglich.
Für ArbeitnehmerInnen, die eine Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen wollen, stellt fit2work die erste Anlaufstelle dar.








