Fragen und Antworten
fit2work ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung. Die Maßnahme ist im Bundesgesetz (Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz - AGG), verankert.
fit2work wird von regionalen UmsetzungspartnerInnen angeboten und läuft in Kooperation mit vielen PartnerInnenorganisationen. Die Koordination liegt beim Sozialministeriumservice.
fit2work wird finanziert aus Mitteln von
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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)
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Arbeitsmarktservice (AMS)
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Sozialministeriumservice
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Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
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Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
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Pensionsversicherung (PVA)
Nein, die Teilnahme an fit2work erfolgt freiwillig. Das Schreiben der Österreichischen Gesundheitskasse informiert Sie über fit2work und lädt Sie dazu ein.
Die Beratung von fit2work ist kostenlos.
Nein, die BeraterInnen behandeln Ihren Fall selbstverständlich vertraulich. Ihr Datenschutz wird auf jeden Fall gewahrt.
Ja, wenn Sie in Österreich angestellt sind oder selbständig arbeiten, oder wenn Sie in Österreich arbeitslos gemeldet sind.
Ihr/e BeraterIn wird Ihnen verschiedene Lösungswege für Ihren persönlichen Fall vorschlagen und Ihnen helfen, Ihre Ziele zu formulieren. Sie entscheiden aber selbst, was für Sie das Richtige ist.
fit2work berät Sie, wie Sie Ihre Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz verbessern. Sie bekommen auch Hilfe bei der Vorbereitung auf einen neuen Job. Für konkrete Stellenangebote ist aber das Arbeitsmarktservice (AMS) zuständig.
fit2work ist ein kostenloses Serviceangebot, das allen Unternehmen ab einem/r MitarbeiterIn offen steht und ihnen unkomplizierten und unbürokratischen Zugang zu Beratung und Unterstützung bietet. Auch für EPUs (Ein-Personen-Unternehmen) gibt es Unterstützung, hier sind aber die BeraterInnen der fit2work Personenberatung die richten AnsprechpartnerInnen.
fit2work ist auch Ansprechpartner für kleine oder mittlere Unternehmen, denn der Verlust einer erfahrenen Fachkraft trifft gerade kleine Unternehmen ganz besonders.
Die Beratung ist selbstverständlich strikt vertraulich und Datenschutz ist uns sehr wichtig. Die BeraterInnen sind zur Geheimhaltung aller betrieblichen Informationen auch über das Beratungsende hinaus verpflichtet.
Nein. Die fit2work-Betriebsberatung wird österreichweit angeboten und es gibt keinerlei regionale Einschränkung.
fit2work führt zu einer nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsfähigkeit der MitarbeiterInnen und damit zu einer Steigerung der Produktivität. Es kommt zu weniger Krankenständen und Abwesenheitszeiten, zur Verhinderung eines frühzeitigen Ausscheidens von MitarbeiterInnen und somit zum Erhalt von entsprechendem Knowhow. Da sich der Betrieb die Suche nach bzw. den Einsatz von Ersatzarbeitskräften spart, kommt es mittelfristig zu einer Entlastung des Faktors Arbeit.
Der Zugang zu einer fit2work-Betriebsberatung erfolgt entweder eigeninitiativ, durch fit2work-Kooperationspartner (AMS, AUVA, KV, PVA, SMS, AI), durch Belegschaftsvertretungen oder durch eine Akquise der Interessenten durch fit2work-BeraterInnen (telefonisch, persönlich oder bei Info-Veranstaltungen zum fit2work Beratungsangebot).
Zunächst wird eine persönliche Erstberatung am Betriebsstandort durch eine Beraterin oder einen Berater vorgenommen, bei der Erstinformationen vermittelt und notwendige Rahmenbedingungen bzw. Strukturen des Betriebes für eine möglichst effiziente und zielgerichtete Betriebsberatung geklärt werden.
Eigeninitiativ können Sie sich bei Interesse an einer Betriebsberatung auch über unser Kontaktformular mit fit2work in Verbindung setzen und sich mit etwaigen Fragen an die fit2work-UmsetzerInnen wenden.
Der Betrieb trägt selbst wesentlich zur erfolgreichen Umsetzung der fit2work-Betriebsberatung bei - sowohl durch Commitment, als auch durch das Zurverfügungstellen von Personal-, Zeit- und Raumressourcen.
Erforderlich sind u.a.:
- Einrichtung einer Steuergruppe im Betrieb unter Einbeziehung der relevanten betrieblichen Schlüsselkräfte (z.B. Präventivfachkräfte, Betriebsrat, Geschäftsführung, Projektverantwortlicher),
- Gute Ankündigung und Bewerbung der für die Ermittlung der Arbeitsfähigkeit eingesetzten Verfahren und Befragungen, damit eine hohe Befragungsbeteiligung erzielt werden kann,
- Zurverfügungstellen von Zeit und Raumressourcen für
- die Arbeit der Projektbeteiligten,
- die Durchführung innerbetrieblicher Arbeitsbewältigungscoachings,
- die Verfahren und Befragungen zur Ermittlung der Arbeitsfähigkeit,
- Information der MitarbeiterInnen über die Erkenntnisse der Analyse,
- die Bereitschaft, als Modellbetrieb in einem zumutbaren Ausmaß bei externen Veranstaltungen als Vorbild und Testimonial zur Verfügung zu stehen.
Die Beratungsleistung durch die fit2work-MitarbeiterInnen ist kostenlos. Die ABI Plus™-Befragungen und die Coachings der MitarbeiterInnen finden in der Arbeitszeit statt. Außerdem müssen den Projektbeteiligten (Steuergruppe, betriebsinterne Projektleitung) die nötigen Zeit- und Raumressourcen zur Verfügung stehen.
Bei Betrieben bis 50 MitarbeiterInnen ist der Projektrahmen der Betriebsberatung ein Jahr, bei Betrieben mit über 50 MitarbeiterInnen drei Jahre.
Nein, denn es gibt unterschiedliche Gründe dafür, dass sich Ergebnisse nicht verbessern. So ist beispielsweise nicht jede Krankheit arbeitsbedingt. Auch greifen vorbeugende Maßnahmen zur Förderung von Arbeitsfähigkeit oft erst mittelfristig und nicht sofort zu Beginn der Umsetzung.
Der Erfolg von fit2work wird daher auch daran gemessen, ob die Voraussetzungen im Betrieb für die Eingliederung von MitarbeiterInnen mit langen Krankenständen oder mit Behinderung geschaffen wurden.
Dazu zählen beispielsweise:
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eine aktive Steuergruppe, in der auch Präventivfachkräfte, die Belegschaftsvertretung und einige andere betriebliche ExpertInnen vertreten sind
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der/die Integrationsbeauftragte, der/die auch von den externen BeraterInnen bei seinen/ihren Aufgaben unterstützt wird
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die Einrichtung eines Frühwarnsystems, zu dem insgesamt zwei geförderte Befragungen gehören
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ein Informationssystem, das möglichst alle MitarbeiterInnen des Unternehmens über die Eingliederungs-Aktivitäten erreicht
Ja. Teil der fit2work-Beratungen sind mindestens zwei intensive unternehmensübergreifende Informationsnachmittage in der Region.
Die Betriebe erhalten hier von allen PartnerInnen des Arbeit-und-Gesundheit-Gesetzes (AGG) Informationen zu:
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Weiterbildungsmaßnahmen und deren Förderungen (AMS)
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Förderungen für behinderte Menschen (Sozialministeriumservice, Pensionsversicherung)
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gesundheitsförderlicher und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung (AUVA)
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betrieblicher Gesundheitsförderung (Gebiets- oder andere Krankenkassen)
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„Barrierefreiem Arbeiten" (bauliche oder organisatorische Veränderungen, die teilweise oder zum großen Teil auch gefördert werden können)
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Unterstützungsleistungen wie die Arbeitsassistenz oder das Jobcoaching, die auch den Betrieb entlasten, oder die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (die handfeste Unterstützung (z.B. in der Mobilität) von körperlich sehr eingeschränkten Personen bietet, sodass diese sich voll auf ihre Arbeit konzentrieren können).
Die Stärke der fit2work Betriebsberatung ist der Fokus auf ein ganz bestimmtes Thema, nämlich auf die produktive betriebliche Eingliederung oder Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und oder Behinderungen. Die systematische Analyse der Arbeitsfähigkeit und der Arbeitsbedingungen sowie die nachhaltige Eingliederung betroffener MitarbeiterInnen stehen im Mittelpunkt. Umschulungen, Weiterbildung, Rehabilitationsmaßnahmen oder geförderte Arbeitsplatzadaptierungen können Maßnahmen zur Integration von betroffenen MitarbeiterInnen sein. Im Rahmen der Beratung werden Unternehmen über solche Unterstützungen informiert. Es stehen BeraterInnen zur Verfügung, die sich auf die fit2work Betriebsberatung spezialisiert haben und daher auch besonders effizient zu einer erfolgreichen Eingliederung beraten können.
Während individueller Verhaltensförderung durchaus auch Aufmerksamkeit geschenkt wird, liegt in der Praxis der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) der Schwerpunkt der Maßnahmen eindeutig im verhältnisfördernden Bereich, ausgehend von der zentralen Frage: Wo wird Gesundheit hergestellt? BGF hat einen breiteren, offeneren Zugang als die fit2work Betriebsberatung, in der Gesundheitsförderung im Sinne von Nachhaltigkeit jedoch ebenfalls Thema sein sollte. Die Stärke der Betrieblichen Gesundheitsförderung ist sicherlich die Möglichkeit, auf verschiedenste Maßnahmen zurückzugreifen und Unternehmen auf einer sehr breiten Basis abzuholen.
Ja, fit2work ist auch für Sie da. Die AnsprechpartnerInnen für Ein-Personen-Unternehmen sind die BeraterInnen der fit2work-Personenberatung, die Ihnen gerne weiterhelfen. Für Unternehmen ab einem/r MitarbeiterIn ist die fit2work Betriebsberatung zuständig.
Ja, fit2work kann Ihnen helfen. Auch für Sie sind die BeraterInnen der fit2work-Personenberatung die richtigen AnsprechpartnerInnen.
Ihr Mitarbeiter könnte die Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen. Voraussetzungen dafür sind ein ein zumindest 3 Monate bestehendes Dienstverhältnis sowie ein durchgehender Krankenstand von zumindest 6 Wochen vor Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit.
Für ArbeitnehmerInnen, die eine Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen wollen, stellt fit2work die erste Anlaufstelle dar. Nach einem Erstgespräch werden gemeinsam mit dem/r fit2work-BeraterIn die individuellen Problemlagen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin geklärt. Zusammen mit einem/r ArbeitsmedizinerIn vereinbaren ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn einen Wiedereingliederungsplan. Dieser ist die Basis für die Wiedereingliederungsvereinbarung, worin das Ausmaß der Arbeitszeitreduktion festgelegt wird.
Die Beratung durch fit2work kann entfallen, wenn ein/e ArbeitsmedizinerIn des Betriebs oder ein arbeitsmedizinisches Zentrum der Wiedereingliederungsvereinbarung und dem Wiedereingliederungsplan nachweislich zustimmt.
Die Voraussetzungen und die Ansprechpersonen sind individuell sehr unterschiedlich. fit2work unterstützt und leitet Sie durch die verschiedenen Angebote.
Die BeraterInnen von fit2work sind keine PhysiotherapeutInnen, allerdings kennen sie Angebote, und in der individuellen Beratung können sie Empfehlungen und Verweise auf Programme (z.B.: proFitness Austria) geben.
fit2work kann dem/r UnternehmerIn und dem/r MitarbeiterIn helfen. Es ist allerdings ein freiwilliges Angebot und der/die MitarbeiterIn muss sich selber an die fit2work Personenberatung wenden. Dies kann nicht der/die UnternehmerIn für ihn/sie machen. Dem/r UnternehmerIn selber kann die fit2work Betriebsberatung helfen zu analysieren, wie die Struktur des Unternehmens betreffend der Arbeitsgesundheit aussieht und wie ein Integrationsteam für solche Fälle eingerichtet werden kann.
Die Beratung von fit2work ist kostenlos.