Kooperationen
Finanzpartner
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)
Zum Zuständigkeitsbereich des BMAW zählen die Themen Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz.
Eine zentrale Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik ist, die Arbeitsfähigkeit möglichst bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters zu erhalten, sodass die Menschen länger gesund im Erwerbsleben bleiben können. Im Rahmen von fit2work unterstützt das BMAW die Vision eines längeren und selbstbestimmten Lebens bei guter Gesundheit.
Arbeitsmarktservice (AMS)
Die wichtigste Aufgabe des Arbeitsmarktservice ist die Jobvermittlung. Zum einen werden Arbeitsuchende bei der Suche nach geeigneten Beschäftigungsmöglichkeiten durch Information, Beratung und Vermittlung sowie Förderung, zum Beispiel mit Aus- und Weiterbildungen oder mit Lohnkosten-förderungen, unterstützt. Zum anderen werden Unternehmen bei der Suche nach geeignetem Personal und bei der Arbeitsplatzsicherung – zum Beispiel durch Qualifizierung von Beschäftigten, beraten und unterstützt. Weitere Aufgaben sind die Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe u.a.), sowie die Information von Personen und Öffentlichkeit über den Arbeitsmarkt und die Berufswelt.
Sozialministeriumservice
Der Schwerpunkt liegt in der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung; das Sozialministeriumservice koordiniert und fördert in diesem Bereich viele Angebote. Neben der Feststellung des Grades der Behinderung führt das Sozialministeriumservice im Bereich Behindertengleichstellung auch Schlichtungsverfahren, Leistung von Renten und Sozialentschädigungen, Unterstützung pflegender Angehöriger, u.ä. durch.
www.sozialministeriumservice.at
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
Schutz bei Arbeit und Ausbildung.
Vor einem Schadensfall sorgt die AUVA für umfassende Prävention durch Unfallverhütung, Berufskrankheitenbekämpfung, Arbeitsmedizin und Vorsorge für erste Hilfe. Nach einem Schadensfall sorgt die AUVA für Unfallheilbehandlung mit allen geeigneten Mitteln, ganzheitlicher Rehabilitation und Entschädigung. Die AUVA erbringt die Leistungen aus einer Hand.
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Die Gesundheitskasse hat auf Grund gesetzlicher Vorgaben Vorsorge zu treffen für die Früherkennung von Krankheiten und die Erhaltung der BürgerInnengesundheit sowie für folgende Versicherungsfälle: der Krankheit, der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, der Mutterschaft, die Zahnbehandlung und den Zahnersatz, die Hilfe bei körperlichen Gebrechen, die medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation (wie z.B. Psychotherapie).
Pensionsversicherung (PV)
Aufgabe der Pensionsversicherung ist die finanzielle Absicherung der Versicherten im Alter oder nach krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Berufsleben sowie der hinterbliebenen Angehörigen. Weiters hat die PVA die Aufgabe, durch Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge (z.B. Kuraufenthalt) und der beruflichen/medizinischen/psychosozialen Rehabilitation (Wiedereingliederung in das Erwerbsleben) den vorzeitigen Anfall einer Pension bzw. Invalidität nach Möglichkeit zu verhindern oder doch möglichst zu verzögern.
www.pensionsversicherungsanstalt.at
Zentrale Kooperationspartner
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Sozialministerium
www.sozialministerium.at
Bundesministerium für Finanzen - BMF
Arbeitsinspektion
Österreichische Gesundheitskasse
NESTOR GOLD
Wirtschaftskammer Österreich
Industriellen Vereinigung
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Arbeiterkammer