fit2work und Behindertenpass
27.09.2024
Das Ziel einer fit2work-Beratung ist es, Kundinnen und Kunden dabei zu unterstützen, ihre Arbeitsfähigkeit zu stärken und trotz der gesundheitlichen Einschränkungen ein möglichst gesundes und langes Arbeitsleben führen zu können. Dies kann über unterschiedliche Wege erfolgen, wie beispielsweise durch Unterstützung für ein zusätzliches therapeutisches Angebot, durch Unterstützung bei einer beruflichen Neuorientierung oder möglicherweise einer vorübergehenden Arbeitszeitreduktion – um nur einige Beispiele zu nennen.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer* kann es hilfreich sein, in den Personenkreis der „Begünstigten Behinderten“ aufgenommen zu werden. Die Aufnahme ist ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent möglich und der entsprechende Antrag ist ebenso beim Sozialministeriumsservice zu stellen.
Was bringt die Zugehörigkeit zu dem Kreis der begünstigten Behinderten?
- Erhöhten Kündigungsschutz
- Förderung im beruflichen Bereich (zB barrierefreie Arbeitsplatzadaptierung, Zuschüsse zur Ausbildung, Unterstützung durch Arbeitsassistenz)
- Zusatzurlaub, sofern im Kollektivvertrag, Dienstrecht oder in Betriebsvereinbarungen vorgesehen
- Lohnsteuerfreibetrag (kann ab einem Grad der Behinderung von 25 % beim Finanzamt beantragt werden)
- Fahrpreisermäßigung, zum Beispiel: ab einem Grad der Behinderung von 70 % auf Bahnlinien der ÖBB
In manchen Fällen kann die Beantragung eines Behindertenpasses beim Sozialministeriumsservice zusätzlich zu anderen Maßnahmen sinnvoll sein. Die fit2work-Beraterinnen und -Berater machen Kundinnen und Kunden im Bedarfsfall auf diese Möglichkeit aufmerksam und helfen bei der Antragstellung oder verweisen gegebenenfalls auf weiterführende Unterstützung durch die Regionalstellen der Behindertenverbände KOBV oder ÖZIV. Der Behindertenpass kann von allen Altersgruppen beantragt werden, er kann zu steuerlichen Vergünstigungen führen, ist allerdings mehr im privaten Bereich von Vorteil.
Konkrete Unterstützung bei der Umsetzung dieser Vorteile am Arbeitsplatz sowie Hilfe bei der Kommunikation mit dem eigenen Betrieb erhalten Personen am besten durch das Angebot von NEBA (Netzwerk Berufliche Assistenz). Im Sinne der Schnittstellenfunktion, die fit2work im Sozial- und Gesundheitsbereich einnimmt, stellt das fit2work-Team gerne den Kontakt in der jeweiligen Region her – damit unsere Kundinnen und Kunden auch nach der fit2work-Beratung in besten Händen sind.
Mehr Informationen unter:
Behindertenpass (sozialministeriumservice.at)
Begünstigte Behinderte (sozialministeriumservice.at)
* Nicht dem Kreis der begünstigten Behinderten angehören können: Schülerinnen und Schüler, Studierende ohne Beschäftigung, Pensionierte ohne Beschäftigungsverhältnis oder die das 65. Lebensjahr überschritten haben und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Foto: ©envato elements